Die Prüfung

Die Prüfung

Der Hund muss sämtlichen gesundheitlichen Richtlinien, als auch vom Wesen her den Anforderungen entsprechen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Sollten Sie keine Prüfung anstreben, können wir Ihnen dennoch beim Erlernen von Hilfeleistungen Unterstützung anbieten. Die Prüfung ist den allgemein üblichen internationalen Prüfungsordnungen für Assistenzhunde angeglichen.

Gehorsamsübung besinnliche Momente
Gehorsam ....

... und schöne, besinnliche Momente gehören auch dazu!

1. Die Wesensprüfung

Hier wird überprüft, ob der Hund von seinem Charakter her zum Behindertenbegleithund geeignet ist. Die Hunde aus der Selbstausbildung legen den Test geführt von ihrem Besitzer ab.

Bei der Fremdausbildung wird der Hund bei dieser Prüfung von seiner ausbildenden Bezugsperson aus der Patenfamilie geführt. Das Mindestalter des Hundes bei Prüfungsantritt beträgt 6 Monate.
 

2. Die Kommandoprüfung

Die Kommandoprüfung ist eine Begleithundeprüfung, in der zusätzlich getestet wird, ob der Hund, die für einen Behindertenbegleithund erforderliche Menge an Kommandos beherrscht und ob Hund und Halter als Team zusammenarbeiten.

Wenn ein Behinderter dies nicht alleine schafft, zum Beispiel weil er noch minderjährig ist, dann wird ein Familienmitglied benötigt, das auch die vorhergehende Ausbildung mit dem Hund absolviert hat. Das Mindestalter des Hundes bei Prüfungsantritt beträgt 12 Monate.

Lichtschalter Wäsche aufräumen
Lichtschalter betätigen Wäsche aufräumen

 

 

3. Die Teamprüfung

Das Mindestalter des Hundes bei Prüfungsantritt beträgt 18 Monate. Zur Behindertenbegleithundeprüfung muss der Behinderte sein Können im Umgang mit dem Hund selbst unter Beweis stellen.

Das Team legt zusammen eine Prüfung ab, in der es zeigt, dass Hund und Mensch sicher im Alltag sind und die erlernten Dienstleistungen beherrschen. Die Teamprüfung findet in der gewohnten Umgebung des Hundes, als auch an einem fremden belebten Ort, wie z.B. einer Fußgängerzone im Zentrum einer Stadt statt.

Prüfung

4. Abschlussprüfung:

Am Ende der Ausbildungszeit legt der Halter eine Prüfung über die gelernte Theorie ab.
die Stadtprüfung