Anforderungen an den Begleithund
Anforderungen an einen Behindertenbegleithund
Die Anforderungen, die an die Hunde gestellt werden, sind sehr hoch. Generell gilt, dass Alter, Geschlecht oder Rasse nebensächlich sind, aber unbedingt erforderlich sind folgende Eigenschaften:
eine Schulterhöhe von über 50 cm ist erforderlich, damit die notwendigen Hilfestellungen gegeben werden können (z. B. Lichtschalter betätigen, dem Behinderten beim Aufstehen helfen)
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Sozialverhalten festigen im Tierpark während der Ausbildung:
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- wichtig ist ein ausgeprägter Spieltrieb als wichtige Grundlage für das Apportieren
- ein hohes Maß an Sozialverträglichkeit gegenüber Menschen, Artgenossen und anderen Tieren muss sein, damit die Bezugsperson nicht in Gefahr gerät.
- der Hund darf weder aggressiv noch ängstlich sein, da er in allen möglichen Alltagssituationen die Ruhe bewahren muss
- der Hund sollte keinen Schutztrieb haben, da er im Notfall problemlos fremde Menschen an seinen Besitzer heranlassen muss
Der Gesundheitscheck
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Der angehende Behindertenbegleithund muss über einen einwandfreien Gesundheitszustand verfügen. Die erste Untersuchung des Hundes sollte mit einem Jahr gemacht werden, um möglichst früh feststellen zu können, ob z.B. eine Hüftgelenksdysplasie (HD), andere Störungen des Bewegungsapparates oder andere organische Probleme vorliegen. Nur gesundheitlich einwandfreie Hunde werden zur Prüfung zugelassen. Gesundheitliche Probleme sollten in jedem Fall durch einen Tierarzt abgeklärt werden! |
Rassen, die sich nicht eignen:
- aggressive und zu ängstliche Hunde
- alle Kampfhunderassen, Rottweiler, etc. da die Menschen Angst vor diesen Hunden haben



